Ratgeber·21. August 2026·7 Min. Lesezeit

Die Gasprüfung ist wieder Pflicht, was das für deinen Kastenwagen heißt

Seit Juni 2025 muss die Gasanlage alle zwei Jahre geprüft werden. Warum das nicht mehr beim TÜV mitläuft, was der Sachkundige kontrolliert und an welchen zwei Bauteilen die meisten Prüfungen scheitern.

Die Gasprüfung ist wieder Pflicht, was das für deinen Kastenwagen heißt

Die Kurzfassung: Seit dem 19. Juni 2025 muss die Flüssiggasanlage im Kastenwagen wieder alle zwei Jahre geprüft werden. Der wichtigste Unterschied zu früher, sie hängt nicht mehr an der Hauptuntersuchung, sondern ist ein eigener Termin mit eigener Frist. Die Prüfung kostet 40 bis 80 Euro und dauert 20 bis 45 Minuten. Vor dem Termin lohnt ein Blick auf Druckminderer und Gasschläuche, denn daran scheitert es am häufigsten.

Es gibt Termine, die kommen von allein. Die Hauptuntersuchung meldet sich mit einer Plakette am Kennzeichen, die Versicherung schickt eine Rechnung, die Steuer bucht ab. Die Gasprüfung macht nichts davon. Sie steht in keinem Kalender, klebt an keinem Nummernschild und schickt keine Post. Genau deshalb ist sie seit einem Jahr das Thema, bei dem sich reihenweise Camper vertun.

Denn seit dem 19. Juni 2025 ist sie wieder Pflicht. Und sie funktioniert anders, als die meisten sie in Erinnerung haben.

Was sich 2025 geändert hat

Bis 2022 gehörte die Gasprüfung zur Hauptuntersuchung. Kein gültiger Nachweis, keine Plakette, so einfach war die Regel. Dann fiel die Pflicht durch eine Änderung der Vorschriften weg und war drei Jahre lang faktisch außer Kraft. Viele haben sie in dieser Zeit schlicht abgehakt.

Seit dem 19. Juni 2025 gilt sie wieder, festgeschrieben in Paragraf 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Betroffen ist jedes Freizeitfahrzeug mit einer Flüssiggasanlage. Bei einem Serien-Kastenwagen heißt das praktisch immer, denn Heizung, Kocher und oft auch der Kühlschrank hängen am Gas.

Der entscheidende Unterschied zu früher steht im Kleingedruckten. Die Prüfung ist jetzt von der Hauptuntersuchung entkoppelt. Sie läuft als eigenständiger Termin, alle zwei Jahre, gerechnet ab der letzten Prüfung. Nicht ab der HU.

Der Denkfehler, der die meisten erwischt

„Das macht der TÜV doch mit." Dieser Satz stimmt nicht mehr, und er hält sich trotzdem hartnäckig.

Weil beide Fristen unabhängig voneinander laufen, driften sie mit der Zeit auseinander. Du warst im März zur HU, die Gasprüfung war im September fällig, ab da liegen die Termine ein halbes Jahr auseinander und wandern immer weiter. Ohne gültige Gasprüfung bekommst du trotzdem deine HU-Plakette, der Prüfer hält dich nicht auf. Du fährst also mit gutem Gefühl vom Hof und bist bei der Gasanlage längst überfällig.

Das ist der eigentliche Grund, warum dieser Termin so oft verpasst wird. Es gibt keine Bremse, die dich stoppt.

Der Ausweg ist unspektakulär. Trag den nächsten Termin sofort nach der Prüfung in dein Handy ein, mit Erinnerung zwei Monate vorher. Wenn du beim Prüfer bist, frag ruhig nach, ob er beide Termine zusammenlegen kann. Viele Werkstätten machen das gern, dann fährst du nur einmal hin.

Was tatsächlich geprüft wird

Die Prüfung darf nur ein zertifizierter Sachkundiger nach G 607 durchführen. Das sind die üblichen Verdächtigen wie TÜV, DEKRA und GTÜ, aber auch viele freie Wohnmobil-Werkstätten und Fachhändler mit entsprechender Schulung. Ein normales Autohaus darf es in der Regel nicht.

Angeschaut wird mehr, als der Name vermuten lässt.

  • Die Dichtheit der gesamten Anlage, gemessen mit 150 Millibar Prüfdruck über fünf Minuten
  • Die Gasflaschen und ihre Befestigung, also ob sie sicher stehen und richtig gesichert sind
  • Der Gaskasten mit seiner Belüftung nach außen, die frei sein muss
  • Die Lüftungsöffnungen im Fahrzeugboden, ebenfalls frei
  • Alle Gasgeräte im Betrieb, also Kocher, Heizung und Kühlschrank, samt Zündsicherung und Abgasführung

Der letzte Punkt hat eine praktische Folge. Für die Brennprobe braucht der Prüfer Gas. Fahr also mit einer gefüllten Flasche hin, sonst kommt der Termin nicht zustande. Wer mit leerer Flasche vorfährt, fährt wieder nach Hause.

Die zwei Bauteile, an denen es am häufigsten scheitert

Der Klassiker ist das Alter, nicht der Verschleiß. Druckminderer und die nicht fest verlegten Gasschläuche dürfen höchstens zehn Jahre alt sein. Danach müssen sie raus, auch wenn sie tadellos aussehen und dicht sind. Gummi und Kunststoff altern von innen, das sieht man ihnen nicht an.

Bei jedem Kastenwagen, der 2016 oder früher gebaut wurde, lohnt deshalb der Blick vor dem Termin. Das Herstellungsdatum steht auf dem Druckminderer eingeprägt oder aufgedruckt, beim Schlauch meist auf dem Mantel. Findest du dort eine Jahreszahl von vor zehn Jahren, kauf die Teile vorher. Zusammen liegen die Teile im zweistelligen Bereich und sind in einer Viertelstunde gewechselt. Nach einem nicht bestandenen Termin zahlst du für die Nachprüfung noch einmal.

Der zweite Klassiker ist hausgemacht. Der Gaskasten hat unten eine Öffnung, durch die austretendes Gas nach außen abfließen kann. Gas ist schwerer als Luft, deshalb sammelt es sich sonst im Fahrzeug. In vielen Kastenwagen wandern in diesen Kasten aber Keile, Schuhe, Verlängerungskabel oder der Wasserschlauch, weil der Platz nun einmal da ist. Wenn diese Öffnung zugestellt ist, ist das ein Mangel. Räum den Kasten vor dem Termin aus und lass ihn danach leer, da gehören nur die Flaschen hinein. Das gilt auch für die Lüftungsschlitze im Boden, die gern von einem gut gemeinten Teppich verdeckt werden.

Was es kostet, und was das Vergessen kostet

Der Termin selbst kostet 40 bis 80 Euro und dauert 20 bis 45 Minuten. Gemessen an dem, was in einem Camper sonst so aufläuft, ist das eine kleine Position.

Die Bußgelder sind ähnlich moderat und gestaffelt nach Überziehung.

Frist überzogen um Bußgeld
2 bis 4 Monate 15 €
4 bis 8 Monate 25 €
mehr als 8 Monate 60 €

Ehrlich gesagt, wegen dieser Beträge geht niemand zur Prüfung. Der bessere Grund ist ein anderer. Eine undichte Gasleitung in einem geschlossenen Kastenwagen ist eine der wenigen Sachen, die dir wirklich gefährlich werden können, während du schläfst. Und falls doch einmal etwas passiert, willst du die Diskussion mit deinem Versicherer nicht mit einer seit zwei Jahren abgelaufenen Prüfbescheinigung führen müssen. Wie so ein Fall im Detail ausgeht, hängt vom Vertrag und vom Hergang ab, belastbare Urteile dazu sind selten. Aber es ist eine Diskussion, die sich für 60 Euro alle zwei Jahre komplett vermeiden lässt.

In zehn Minuten vorbereitet

  1. Papiere suchen. Die letzte Prüfbescheinigung liegt meist bei den Fahrzeugpapieren. Steht dort ein Datum vor mehr als zwei Jahren, ist der Termin überfällig.
  2. Druckminderer und Schläuche datieren. Jahreszahl älter als zehn Jahre, dann vorher tauschen.
  3. Gaskasten leerräumen. Nur Flaschen, sonst nichts, Öffnung unten frei.
  4. Bodenlüftung freilegen. Teppiche und Kisten weg von den Schlitzen.
  5. Volle Gasflasche einpacken. Ohne Gas keine Brennprobe.
  6. Termin machen bei einem Sachkundigen nach G 607 und gleich fragen, ob die HU zusammenpasst.

Wer den Wagen ohnehin gerade fertig macht, hängt das an eine vorhandene Routine dran. Beim Einwintern ist der Gaskasten sowieso offen, das ist ein guter Moment für den Blick auf die Jahreszahlen. Und wenn du einen gebrauchten Kastenwagen kaufst, gehört die gültige Prüfbescheinigung in den Stapel Papiere, den du dir zeigen lässt. Fehlt sie, ist das kein Ausschlusskriterium, aber ein Posten, den du beim Preis ansprechen darfst.

Häufige Fragen

Brauche ich die Gasprüfung, wenn mein Kastenwagen gar kein Gas hat?

Nein. Die Pflicht gilt nur für Fahrzeuge mit fest eingebauter Flüssiggasanlage. Wer ausschließlich mit Induktion oder einem Benzinkocher unterwegs ist und keine Gasheizung hat, ist raus. Sobald aber ein Gaskasten mit angeschlossenen Geräten verbaut ist, gilt sie.

Verweigert der Prüfer die HU-Plakette ohne Gasprüfung?

Nein, nicht mehr. Seit Juni 2025 sind beide Prüfungen voneinander unabhängig. Du bekommst die HU-Plakette also auch mit abgelaufener Gasprüfung. Das ist bequem und genau deshalb die Falle, denn niemand erinnert dich an den zweiten Termin.

Wie oft muss der Kastenwagen zur Gasprüfung?

Alle zwei Jahre, gerechnet ab der letzten Prüfung. Bei einem Neufahrzeug übernimmt der Hersteller die erste Prüfung, danach bist du dran. Verantwortlich für die Frist ist immer der Halter, nicht die Werkstatt.

Was kostet die Gasprüfung?

Üblich sind 40 bis 80 Euro, je nach Anbieter und Region. Kommt ein neuer Druckminderer oder ein neuer Schlauch dazu, kommen ein paar Euro obendrauf. Eine Nachprüfung nach einem Mangel wird noch einmal berechnet, deshalb lohnt die Vorbereitung.

Bekomme ich eine Plakette wie beim TÜV?

Du bekommst eine Prüfbescheinigung, meist zusammen mit einem Aufkleber im Fahrzeug, oft am Gaskasten oder in der Nähe der Anlage. Am Kennzeichen ändert sich nichts. Die Bescheinigung gehört zu den Fahrzeugpapieren und sollte bei Kontrollen vorzeigbar sein, praktischerweise gleich mit auf die Checkliste für die Tour.

Darf jede Werkstatt die Gasprüfung machen?

Nein. Nur zertifizierte Sachkundige nach G 607. Neben TÜV, DEKRA und GTÜ haben viele Wohnmobil-Fachbetriebe und Campingfachhändler die Berechtigung. Ein normales Autohaus meist nicht, also vorher anrufen und fragen, statt umsonst hinzufahren.